Steuervorteile für Spielbanken verstoßen gegen EU-Recht
Die deutschen Spielbanken sehen sich möglicherweise bald Steuernachforderungen gegenüber, aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission. Diese entschied, dass einige der in Deutschland geltenden Steuerregelungen für Spielbanken nicht mit dem EU-Recht übereinstimmen.
Im Mittelpunkt dieser Entscheidung steht ein im Dezember 2019 gestartetes Verfahren. Dabei wurde untersucht, ob die speziellen Steuerregelungen für Spielbanken mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Hintergrund dieses Verfahrens waren Beanstandungen von Wettbewerbern der Spielbankbetreiber.
Die Untersuchung ergab, dass die Steuerregelungen den Spielbanken wirtschaftliche Vorteile gewähren. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Steuerlast für Spielbanken durch diese Regelungen potenziell geringer ausfalle als bei Anwendung der allgemeinen Steuervorschriften.
Margrethe Vestager, EU-Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik, kommentierte:
„Unsere umfassende Prüfung hat bestätigt, dass die speziellen Steuervorschriften für Spielbankunternehmen in Deutschland nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Deutschland muss die gewährten Beihilfen nun zurückfordern, diese Sonderregelungen abschaffen und sicherstellen, dass Spielbankunternehmen die gleichen Steuern zahlen wie private Anbieter.“
Die Höhe der möglichen Rückzahlungen kann je nach Bundesland variieren, bedingt durch die spezifischen landesweiten Steuerregelungen für die Branche.
Das bedeutet, dass Spielbanken je nach Standort in Deutschland unterschiedlich hohe Steuernachzahlungen tätigen müssen.
Länderspezifische Betrachtung
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die Steuererleichterungen für Spielbanken in den deutschen Bundesländern nicht automatisch gewährt werden. Stattdessen müssen die deutschen Behörden in jedem Einzelfall prüfen, ob den Betreibern ein Vorteil verschafft wurde.
Hamburg hat bereits eine einheitliche Lösung in seinen Steuervorschriften implementiert. Seit Anfang des Jahres besteht dort eine neue Ausgleichsabgabe für Spielbanken. Diese Abgabe kommt zum Tragen, wenn die Steuerlast des Betreibers nach speziellen Steuervorschriften niedriger ist als nach den allgemeinen Vorschriften. Diese Methode könnte laut der Kommission verhindern, dass den Spielbanken ein unrechtmäßiger Vorteil gewährt wird, und gleichzeitig sicherstellen, dass es keine staatlichen Beihilfen gibt.
Ein Rundschreiben des Hamburger Automaten-Verbands (HAV) weist darauf hin, dass die Berechnung der Steuererleichterung nun bei den Behörden der Bundesländer liegt. Diese Behörden müssen feststellen, ob und in welchem Steuerjahr den Betreibern ein geldwerter Vorteil durch Steuerverschonung gewährt wurde.
Zusätzlich wird betont, dass die steuerliche Bewertung der Spielbanken EU-konform überarbeitet werden muss. Es bleibt abzuwarten, wann und in welcher Form die Gesetzgeber in den Bundesländern auf die Kritik der EU reagieren und die Regelungen entsprechend anpassen.