Spielhallen-Zutritt in Niedersachsen erst ab 21 Jahren: Neue Regelung ab 2024

Die Landesregierung von Niedersachsen hat eine bedeutende Änderung im Spielhallengesetz beschlossen. Ab dem 1. Februar 2022 wird das Mindestalter für den Zutritt in Spielhallen von 18 auf 21 Jahre angehoben. Diese Neuerung ist Teil eines umfassenderen Ansatzes der Regierung, der die Kontrolle und Regulation von Spielhallen im Bundesland weiter verschärfen soll.

Die Entscheidung, die von der Regierungskoalition aus SPD und CDU getroffen wurde, betrifft rund 1.800 Spielhallen in Niedersachsen. Durch diese Änderung hofft die Regierung, die Spielsuchtprävention zu stärken und jüngere Menschen vor den potenziellen Gefahren des Glücksspiels besser zu schützen.

Stärkung des Jugendschutzes

Die größere Spielsuchtgefährdung jüngerer Menschen führt zur Anhebung von Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen gelten als effektiv, um den Jugendschutz zu verstärken, wie Regierungsvertreter betonen.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) hebt hervor, dass von Spielhallen eine Suchtgefahr ausgehe. Dies könne zu erheblichen sozialen Problemen führen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Spielerschutz zu verbessern und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Branche zu berücksichtigen.

Es wird anerkannt, dass die Branche in Niedersachsen über 5.000 Arbeitsplätze sichert. Daher fordert die neue Verordnung viel von den Betrieben, erkannte der Minister an, doch sie ebnet einen neuen Weg für Spielhallen in Deutschland.

Ein Schlüsselpunkt sind die umfassenden Qualitätsstandards. Zu den Bedingungen für den Betrieb einer Spielhalle zählen:

  • Zertifizierung und Sachprüfung durch die IHK
  • Regelmäßige Schulungen
  • Sozialkonzept

Weitere Maßnahmen umfassen ein Rauchverbot, eine Sperrstunde von Mitternacht bis 6 Uhr sowie strengere Werbebeschränkungen. Alle diese Schritte sind Teil der „Qualitätsoffensive“, die darauf abzielt, den Betrieb von Spielhallen sicherer und kontrollierter zu gestalten.

Gnadenfrist für Verbundspielhallen

Eine Änderung im Gesetz verlängert die Genehmigungen für den Betrieb von Verbundspielhallen bis zum 31. Dezember 2025. Die ursprünglichen Lizenzen galten nur bis zum 31. Januar 2022, wurden aber um fast drei Jahre verlängert. Dies sorgt für Erleichterung in der Automatenwirtschaft.

Am Mittwoch haben die Gesetzgeber in Schleswig-Holstein neue Regelungen verabschiedet. Spielhallen müssen nun bestimmte Mindestabstände einhalten. Diese Mindestabstände gelten nicht mehr für Kindergärten und -krippen, da Kinder unter sechs Jahren nicht als süchtigkeitsgefährdet gelten.

Für Spielsucht- und Schuldnerberatungen wurden hingegen neue Abstandsregeln eingeführt. Der Zweck ist es, Betroffene nicht durch nahegelegene Spielhallen zu gefährden. Die Betreiber der etwa 270 betroffenen Spielstätten müssen bis Ende des Monats die erforderlichen Anträge einreichen, um von den verlängerten Lizenzen zu profitieren, laut Prof. Florian Heinze, Geschäftsführer des Niedersächsischen Automatenverbands.

Die Landesregierung verlangt, dass ein gemeinsamer Antrag für beide Spielhallen gestellt wird und die zuvor erteilte Lizenz zurückgegeben wird. Prof. Heinze widerspricht dieser Auffassung und rät den Betreibern, die Lizenz nur unter Vorbehalt einer gerichtlichen Nachprüfung herauszugeben.

Die Hersteller sollten betonen, dass sie die Genehmigung nicht endgültig abgeben. Der Automatenverband plant am 28. Januar eine Online-Veranstaltung. Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Mitgliedern die Details und Auswirkungen des neuen Gesetzes zu erläutern und offene Fragen zu klären.