Erst kürzlich sprach sich Ulrich Mäurer von der SPD für ein Werbeverbot für Glücksspiel und Sportwetten aus. Auf volle Begeisterung stieß diese Aussage allerdings nicht. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) gab bereits einen Tag nach Mäurers Forderung eine Pressemitteilung heraus. Darin wiesen sie die Forderung des Bremer Innensenators zurück.
Die Gründe
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Mäurer für ein Glücksspiel Werbeverbot aussprach. Schon Mitte 2021 forderte er die Politiker dazu auf, der Werbung für Glücksspiel ein Ende zu bereiten. Er begründete seine Forderung damit, dass zahlreiche Menschen mit Glücksspiel in den Ruin getrieben werden. Rund 200.000 Menschen in Deutschland seien zudem bereits spielsüchtig. Daher dürfe Glücksspiel durch Werbung nicht auch noch angepriesen werden.
Der Deutsche Sportwettenverband hingegen spricht sich klar gegen ein Werbeverbot aus. Sollte es zu einem Verbot kommen, würde hingegen nicht nur der Schwarzmarkt befeuert, sondern auch der GlüStV in Frage gestellt werden. Alle 16 Bundesländer hätten diesen immerhin beschlossen.
Der GlüStV zum Thema Glücksspielwerbung
Im Glücksspielstaatsvertrag wird ausdrücklich befürwortet, dass die lizenzierten Sportwetten- und Glücksspiel-Anbieter für ihre Angebote auch werben dürfen. Gerade dadurch könnten die Menschen legale Sportwetten und Glücksspiele erkennen. Das sei vor allem auch für die Online-Angebote sehr wichtig, da der Markt hier riesig und schlecht überschaubar ist. Dadurch ergebe sich, dass durch die Werbung vor illegalem und unreguliertem Glücksspiel geschützt wird. Der Präsident des DSWV sagte konkret, dass die Werbemöglichkeit für legale Anbieter wichtig sei. Denn immer noch gibt es viele illegale Anbieter auf dem deutschen Markt. Nur durch die Werbung geprüfter Anbieter könnten eben die legalen Angebote von unsicheren Angeboten unterschieden werden. Sogar der Europäische Gerichtshof befand in einem Urteil, dass Glücksspiel durch Werbung eher in regulierte Bahnen gelenkt würde.
Der GlüStV selbst, befasst sich im Paragraf 5 mit dem Thema Werbung. Anbieter, die legal Glücksspiel anbieten dürfen, dürfen laut GlüStV auch Werbung dafür betreiben. Allerdings dürfe die Werbung auch nicht übermäßig sein und sich vor allem auch nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Die Werbung darf außerdem nicht irreführend sein. Das heißt beispielsweise, dass keine unzutreffenden Aussagen über Gewinnchancen oder die Art und Höhe der Gewinne gemacht werden dürfen. Als Lösung finanzieller Probleme darf Glücksspiel ebenfalls nicht beworben werden. Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind außerdem verboten. Wer alle Details zum Thema Glücksspiel und Werbung wissen will, kann diese im GlüStV nachlesen. Dieser ist online für jedermann einsehbar.
Weitere Auswirkungen des Werbeverbots
Werbung für Glücksspiel sorge nach der Meinung vieler mitunter für eine erfolgreiche Kanalisierung des regulierten Glücksspiels. Was Mäurers fordert würde allerdings bedeuten, dass auch staatliche Glücksspielangebote betroffen wären. Denn würden staatliche Angebote trotz eines Verbots weiterhin Werbung machen, würde der Eindruck entstehen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Alle Anbieter mit einer deutschen Glücksspiellizenz seien, egal ob privat oder staatlich, immerhin aufwändig überprüft worden. Außerdem würden viele Anbieter durch ein Werbe- und Sponsoring-Verbot einen großen Teil ihrer Einnahmen verlieren. Der Präsident des DSWV spricht sich daher dafür aus, dass man sich vor allem auf die Durchsetzung des Werbeverbots illegaler Anbieter konzentrieren solle.
Fazit
Das Thema Glücksspiel ist schon an sich ein sehr Kontroverses. Wenn dann auch noch das Thema Werbung mit hinzukommt, gehen die Diskussionen richtig los. Der eine verlangt ein Verbot von Glücksspiel-Werbung, die anderen sprechen sich hingegen gerade für Werbung aus, wenn es sich um legale Anbieter handelt. Es gibt sowohl Punkte, die für und gegen öffentliche Glücksspiel-Werbung sprechen. Aktuell wird sich aber gerade aufgrund des neuen Glücksspielstaatsvertrages 2021 für Werbung ausgesprochen. Denn darin wird Werbung für legale Anbieter mit deutscher Lizenz unter einigen Bedingungen erlaubt.