Norwegens Glücksspiel-Regulierungsbehörde mahnt Medien

Nadine Freud | am: 15.05.25

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Die norwegische Glücksspielaufsicht hat in dieser Woche eine Mitteilung an die Medienunternehmen des Landes herausgegeben. Ziel ist es, auf verstärkte Werbeaktivitäten von nicht zugelassenen Glücksspielanbietern rund um bedeutende Veranstaltungen wie den Eurovision Song Contest aufmerksam zu machen. Die Behörde beobachtet, dass illegale Betreiber gezielt solche Events nutzen, um ihre Produkte auf dem norwegischen Markt zu bewerben.

Ein wesentlicher Punkt der Warnung: Werbung für nicht-lizenzierte Glücksspielangebote ist in Norwegen strikt untersagt. Ausländische Unternehmen verfügen über keinerlei nationale Zulassung und dürfen daher keinerlei Marketing in Medien des Landes tätigen. Bei Missachtung dieses Verbots kündigt die Behörde Maßnahmen an.

Wichtige Hinweise der Behörde:

  • Nicht lizenzierte Anbieter sind in Norwegen illegal.
  • Jegliche Medienwerbung für solche Betreiber verstößt gegen geltendes Recht.
  • Der Eurovision Song Contest und große Sportereignisse stellen ein erhöhtes Risiko für verbotene Werbung dar.
  • Die Medien werden ausdrücklich zur Überprüfung von Anzeigen und gesponserten Inhalten aufgerufen.
Rechtliche Vorgaben Konsequenzen bei Missachtung
Keine Vermarktung illegaler Anbieter Androhung rechtlicher Schritte
Kontrolle bei Großereignissen Negative Auswirkungen auf Zuschauer und Teilnehmer

Die Behörde betont mehrfach die Verantwortung der Presse, wachsam zu agieren und keine Plattform für illegale Werbeflächen zu bieten. Damit soll dem Schutz der Bevölkerung vor problematischem Spielverhalten gedient werden. Alle Werbeinhalte, die ausländische, nicht zugelassene Glücksspielbetreiber betreffen, sind strikt abzulehnen.

Verbot jeglichen Glücksspiel-Marketings

Das aktuelle Glücksspielgesetz untersagt sämtliche Werbe- und Marketingmaßnahmen, die Angebote der Glücksspielbranche fördern. Dies erstreckt sich nicht nur auf klassische Werbung, sondern auch auf Content-Marketing, gesponserte Beiträge und das Setzen von Links zu nicht zugelassenen Glücksspielanbietern.

Besonders hervorgehoben wird, dass auch unentgeltliche Marketingaktionen, etwa durch Influencer oder soziale Medien, vom Verbot erfasst werden. Live-Übertragungen von Spielaktivitäten, die nicht mit lizenzierten Anbietern zusammenhängen, gelten ebenfalls als Verstoß.

Nicht von dem Verbot betroffen sind:

  • Neutrale Berichte über Glücksspiele
  • Unabhängige journalistische Recherchen
  • Allgemeine Diskussionen oder Nachrichtenbeiträge über das Thema
    Die freie Meinungsäußerung bleibt unberührt, doch Pressemitteilungen oder Werbeinhalte nicht lizenzierter Anbieter sind kritisch zu betrachten.
Zulässige Inhalte Unzulässige Inhalte
Redaktionelle Berichterstattung Werbung für illegale Anbieter
Analysen und Kommentare Sponsoring nicht lizenzierter Akteure
Informationsbeiträge Darstellung von Logos illegaler Unternehmen in Werbekontexten

Die Glücksspielbehörde sieht gerade in Social Media eine hohe Gefahr der Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten und mahnt zu besonderer Wachsamkeit. Sanktionen bei Verstößen reichen von formellen Verwarnungen bis zu finanziellen Strafen oder Gerichtsverfahren.

Nadine Freud Nadine ist eine leidenschaftliche Casino-Expertin mit mehr als zehn Jahren Erfahrung in der Glücksspielbranche. Mit einem tiefen Verständnis für die Mechanismen und Strategien der beliebtesten Casinospiele hat sie sich als Autorin und Beraterin einen Namen gemacht. Ihre Expertise erstreckt sich über verschiedene Bereiche, von klassischen Tischspielen wie Poker und Blackjack bis hin zu modernen Online-Casinos und Spielautomaten. mehr lesen