Der Lotteriebetreiber Allwyn sieht sich in Großbritannien einer möglichen Geldbuße gegenüber. Grund dafür sind laufende Untersuchungen der britischen Aufsichtsbehörde UKGC wegen nicht erfüllter vertraglicher Pflichten im Zusammenhang mit dem britischen Lottogeschäft. Die Höhe einer eventuellen Strafe ist derzeit noch unbekannt.
Schwerpunkte der Vorwürfe an Allwyn:
- Technische Probleme: Verbesserungen bei Compliance und Nutzbarkeit wurden nicht umgesetzt.
- Nichterfüllung von Verpflichtungen: Die zugesagten Maßnahmen blieben teilweise aus.
In Medienberichten wird betont, dass Allwyn die eigenen Vorgaben technisch noch nicht erreicht hat. Vor allem bei der Umstellung auf neue Systeme traten Schwierigkeiten auf.
Eine Herausforderung stellte der Wechsel von IGT zu Scientific Games als IT-Dienstleister dar. Dies führte zu unerwartet hohen Kosten und komplexen Umstellungsarbeiten.
Allwyn räumt selbst ein, die Anforderungen und die juristische Komplexität der Veränderungen unterschätzt zu haben.
Trotz über einem Jahr seit Übernahme der Lizenz bleibt die Erfüllung der gesteckten Geschäftsziele aus. Die nun prüfenden Schritte der UKGC könnten im Extremfall zu empfindlichen finanziellen Sanktionen für das Unternehmen führen.
Aspekt | Details |
---|---|
Betroffene Partei | Allwyn |
Grund der Prüfung | Nicht eingehaltene vertragliche, v. a. technische Verpflichtungen |
Mögliche Konsequenz | Unbekannte Geldstrafe |
Technische Umstellung | Wechsel des IT-Dienstleisters verursachte Verzögerungen und Mehrkosten |
Deutlich unter dem erwarteten Umsatzziel
Die aktuellen Ergebnisse der National Lottery zeigen eine erhebliche Abweichung vom angestrebten Umsatzniveau. Statt der geplanten jährlichen Abgaben von 3,2 Milliarden GBP für wohltätige Zwecke werden momentan nur etwa die Hälfte dieses Betrags erreicht. Die folgende Tabelle verdeutlicht den Unterschied zwischen den Ziel- und den Ist-Werten:
Geplante Abgaben (GBP) | Tatsächliche Abgaben (GBP) |
---|---|
3,2 Mrd. | ca. 1,6 Mrd. |
Mögliche Konsequenzen
Diese Diskrepanz könnte finanzielle Folgen haben. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob Sanktionen gegen den Betreiber verhängt werden sollen. Besonders kritisch wird bewertet, dass ein vertraglich vereinbarter Meilenstein nicht erreicht wurde.
Wichtige Faktoren im Überblick:
- Priorität der Beiträge zu guten Zwecken bleibt bestehen.
- Eine Entscheidung der Regulierungsbehörde steht noch aus.
- Der Betreiber kalkuliert offenbar bereits mit möglichen Maßnahmen.
Neben den regulatorischen Herausforderungen läuft parallel ein Rechtsstreit mit einem Medieninvestor, der ebenfalls die Situation belastet. Damit steht das Unternehmen gleich in mehreren Bereichen unter Druck.